Spesenblatt für die Obwaldner Frauengemeinschaften, um Reisespesen zu Kursen und Veranstaltungen des SKF vom Weiterbildungsfonds des FB Obwalden zurückzufordern.
Das Formular kann auch als Muster für ein eigenes, vereinsinternes Dokument verwendet werden.
Richtlinien Spesenreglement
1. Wer hat Anspruch auf Spesen
1.1. Vorstandsmitglieder
1.2. Mitglieder verbandseigener Arbeitsgruppen, Kommissionen etc.
1.3. Vertreterinnen des Verbandes in anderen Organisationen,
sofern die Spesen nicht von der entsprechenden Organisation
vergütet werden.
2. Was wird entschädigt
2.1. Reisespesen zur Teilnahme an Kursen des SKF und weiteren
Tagungen und Konferenzen des SKF (Delegiertenversammlung,
Impulstagung, Herbstkonferenz, Einführungstag für neue
Vorstandsfrauen)
2.2. Die kostengünstigste Variante
3. Wie wird vergütet
Vergütung für eine Person kann an die Kursteilnehmerin direkt erfolgen. Vergütungen für mehrere Teilnehmerinnen erfolgen gesammelt an den Verein. Der Verein übernimmt die Rückvergütung an die betreffenden Frauen.
Eingabefrist: Mitte Dezember
In der reformierten Kirchgemeinde Alpnach
Mit einer Rekordbeteiligung von 110 Frauen war der Anlass ein Riesenerfolg. Es wurde mitgesungen, mitgetanzt, Frau konnte sich im "Talerschwingen" üben und auch eine Polonaise wurde gefeiert!
Der Obwaldner Familienfonds ist am Sarner Wochenmarkt mit dabei. Sie würden sich über Euren Besuch sehr freuen.
Samstag, 11. Mai 2024
Nationaler Flüchtlingstag
Samstag, 15. Mai 2024
Programm
Dorfplatz in Sarnen
8-12 Uhr Marktstände mit Fingerfood und Handgefertigtem aus aller Welt
Dreifachturnhalle Sarnen:
Ab 17 Uhr: Volkstänze aus verschiedenen Kulturen
Ab 18.30h Begegnungen bei interkulturellem Essen